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Re: Auffahrunfall- Kann mein Vater sich auch einen Gebrauchten zulegen?
geschrieben von: Tarja, 07.08.13 17:56
Hallöchen,
natürlich kann dein Vater sich einen neuen Wagen kaufen.

Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dein Vater bekommt den vom Sachverständigen angegebenen "Wiederbeschaffungswert" abzügl. des "Restwertes". Außerdem steht ihm eine Nutzungsentschädigung und eine Pauschale zu.

Wiederbeschaffungswert ist der Wert den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Der Restwert ist der Wert den dein Vater jetzt noch für sein Fahrzeug bekommt. Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert sind 1.500,00 Euro und der Restwert 200,00 Euro - dann bekommt dein Vater von der Versicherung 1.300,00 Euro und von dem Schrotthändler (nur ein Beispiel) 200,00 Euro - also hat er die 1.500,00 Euro zusammen. Bekommt er weniger für sein Auto bei einem Schrotthändler muß er das der Versicherung nachweisen dann müssen die die Differenz auch noch bezahlen.

Allerdings hat die Versicherung ein Vorkaufsrecht, das heißt sie kann das Auto für den angegebenen Restwert kaufen.

Die Nutzungsentschädigung sind bei einem Totalschaden maximal 14 Tage. Es ist für die Zeit wo er kein Auto hatte.

Die Pauschale ist für Porto, Telefonkosten unsw.

Natürlich kann dein Vater auch einfach fiktiv mit der Versicherung abrechnen und sich die 1.300,00 Euro auszahlen lassen und den Wagen (wenn er noch Verkehrssicher und tüchtig ist) weiter fahren. Allerdings kann er dann nicht nochmal einen Unfall an dem Auto geltend machen.

Sollte dein Vater sich bei dem Unfall verletzt haben (Schleudertrauma) kann er noch Schmerzensgeld geltend machen. Allerdings braucht man dafür einen Anwalt (den die gegnerische Versicherung bezahlen muß) und ein ärztliches Attest das eine Verletzung vorliegt.

Auch wenn die gegnerische Versicherung Schwierigkeiten macht kann man sich einen Anwalt nehmen, das ist das Recht deines Vaters.
Gruß
Tarja

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