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Re: Handykauf - wie teuer ?
Lokomotive schrieb:
------------------------------------------------------- > hat da nicht der Gesetzgeber ein Wörtchen mitzureden? Tut er ja - dafür gibt es die "beschränkte Geschäftsfähigkeit". Da die Nachdenkerin aber gesagt hat, dass der Vater ein Technik-Freak ist, kann man vermuten, dass er beim Kauf dabei war und somit alles ok ist, rechtlich gesehen. Ansonsten wäre der Kauf schwebend unwirksam. (Im Übrigen wissen wir immer noch nicht, ob das Handy wirklich so teuer war oder der Junge einfach nur geflunkert hat.) In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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