SAS Prinz Malko schrieb:
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> ..wobei ich weiter behaupte, dass der Staat A (also in eurem Fall deutschland) kein Anrecht
> haben sollte an den Zinsen, die ein im ausland angelegtes vermögen seinem besitzer bringt.
> Steuern dafür soll er im Land zahlen, wo er das Geld angelegt hat (was ja auch der Fall ist).
Dafür gibt es Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten, die genau regeln, wer was bekommt. Und daran haben sich Staatsbürger zu halten, ob es ihnen gefällt oder nicht.