Meines Wissens kann man niemanden zwingen, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Dienstleistung, also z. B. eine Versteigerung, zu erbringen.
Vielleicht solltest Du es bei einem antiqurischen Händler vor Ort versuchen.
Bislang beruft man sich in dem Fall noch auf das Urheberrecht, das ja am 30. April 2015 ausläuft. Dann wären die Rechte frei, und jeder könnte es veröffentlichen. Bis dahin wird es vermutlich eine gestzliche Regelung geben, die ggf. auch den antiqurischen Handel untersagt.