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Re: Hat der Polizist recht?
Zitat: Über den hat sich jemand bei der Polizei beschwert.
Das ist doch schon die Anzeige ... die Polizei hat ermittelt - den Beschuldigten vernommen - Sachverhalt erklärt .... dann wird ein Schlußbericht geschrieben und das ganze der Staatsdanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt... wenn wirklich kein vorwerfbares Verhalten vorliegen sollte, wird das Verfahren eingestellt - aber wir gesagt, das entscheidet die Staatsanwaltschaft (unter Berücksichtigung des Schlußberichts ser Polizei) - die Polizei selbst darf über eine Verfahrenseinstellung nicht entscheiden ...
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