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Re: Welcher name nach Adoption ?
ich bin kein Jurist, aber gehe mal davon aus, dass es eine Entscheidungsfrage ist. Immerhin ist die Tochter ja bereits 18 und damit volljährig.
Aber ganz andere Sache: Ich gehe davon aus, dass die Tochter das leibliche Kind des verstorbenen Herren Schulz ist. Damit hat die Tochter als Halbwaise Anspruch auf Halbwaisenrente. Die kann sie im Falle einer Ausbildung oder eines Studiums bis zum 26(oder sogar 28?) Lebensjahr bekommen. Allerdings nicht mehr, wenn sie adoptiert wird. Falls es sich nicht um eine total fiktive Frage/Situation deinerseits handelt, sollten sich die Beteiligten da noch mal erkundigen - denn mit 18 wird die Tochter ja zumindest noch eine Ausbildung machen, oder? Finanziell ist die Höhe der Halb-Waisenrente abhängig von den Einkünften des verstorbenen Elternteils zu Lebzeiten. Je nach Höhe kann diese Rente z.B. ein Studium finanziell deutlich erleichtern und muss anders als z.B. BaföG natürlich nicht zurück gezahlt werden...oebndrein hat die Tochter Als Rentenempfängerin dann auch noch diverse andere Vorteile... Das gilt auch dann, wenn die Mutter wieder heiratet der neue Partner das Kind aber nicht adoptiert. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.07.12 19:45. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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