Es ist mir schon bekannt, dass ein Rennrad unter einem bestimmten Gewicht (ich glaube 7 kg) batteriebetriebenes Licht haben darf. Jetzt, bitteschön, erkläre mir mal einer, wo der Unterschied liegt zwischen Batterie-/Akkuschaden an einem Rennrad oder Batterie-/Akkuschaden eines normalen Fahrrades. Der Radrennfahrer steht bei einem derartigen Ausfall seiner Beleuchtung genauso im Dunkeln wie der "normale" Radfahrer. Es ist mir schon klar, dass diese Radrennfahrer bei vollständiger Dunkelheit nicht mehr auf der Strasse fahren dürfen, aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Ich habe an meinem Fahrrad einen Nabendynamo und an meinem etwas älteren Drahtesel vorn wie hinten akkubetriebenes Licht. Normaler Dynamo? Nein, danke!
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 25.03.12 11:20.