ivet schrieb:
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> Da kam regelmäßig
> ein Kunde, der es sichtlich darauf anlegte, dass
> Waren seines Einkaufs noch zu denen des vorigen
> Kunden mitgerechnet wurden, wenn dieser keinen
> Warentrenner hingelegt hatte.
Wenn ich es wüsste, dass mein Hintermann es darauf anlegt, dann hätte ich die zwei, drei Sachen mitbezahlt, wie will er beweisen, dass sie nicht zu meinen gehören? Dann müsste er ein zweites mal durch den Laden gehen, wenn er die Sachen braucht.