|
Re: Urheberrechtsverletzung bei youtube
[www.google.com]
Am besten nun doch zum Anwalt da du nun schriftlich bestätigt hast das du das Urheberrecht verletzt hast und man nicht sagen kann wer der andere ist (real,massenabnahmer etc) und was nun durch dein selbstverfasstes Fax entstanden ist,da die Person auch nur ein Faker gewesen seien kann der dich Abzocken wollte (da solche Schreiben sonst per Post kommen) [www.youtube.com] und im Video steht auch: Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung? Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile: Sie erkennen unter Umständen die Schuld an. Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an. Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden. Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt. Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren! Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht. Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert. 4-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.12.11 00:12. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|