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Re: Sich bewerben in Deutschland
andreas_n schrieb:
------------------------------------------------------- > wolle64 schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Auch auf die Gefahr hin mich zu blamieren; ist > das > > ß nach neuester Regelung nicht nur noch bei > > Eigenamen erlaubt? > > Nein. Nur nach kurzen Vokalen wird das "ß" durch > ein "ss" ersetzt, nach einem langem Vokal setzt > man immer noch das "ß". > > Also aus "Fluß", "Riß", "Kuß" wurden "Fluss", > "Riss", "Kuss" - da kurzer Vokal. > > Aber "Straße", "Fuß", "Floß", "Grüße" bleiben > unverändert - da langer Vokal. > "Strasse", "Fuss", "Floss", "Grüsse" sind so nur > in der Schweiz erlaubt, oder bei der Schreibung in > Großbuchstaben ("STRASSE"), da es kein großes > "ß" gibt. Und bei einem Doppellaut bzw. Diphthong wie: Die Geiße ich weiß, du weißt oder draußen, beißen etc. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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