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Re: Mal ne Versicherungsfrage
Hallöchen,
ich würde an deiner Stelle einen Rechtsanwalt einschalten, das ist dein Recht, und muß die haftende Versicherung bezahlen. Es ist dein Auto und du kannst als Totalschaden abrechnen, aber dein Auto kannst du behalten und weiterfahren. Keiner kann dich dazu zwingen den Wagen zu verkaufen. Es ist richtig das der Restwert dann abgezogen wird und dir nur der Wiederbeschaffungswert ohne Selbstbeteiligung ausgezahlt wird. Was du dann mit deinem Auto machst ist alleine deine Angelegenheit. Logischerweise versuchen die Versicherungen den Restwert möglichst hoch zu treiben um wenig zu bezahlen. Meines Wissens steht dir auch noch eine Nutzungsentschädigung ca. 14 Tage bei einem Totalschaden zu (aber nur wenn du das Fahrzeug abmeldest oder eine Reparatur nachweist). Falls du bei dem Unfall im Fahrzeug warst, kannst du vielleicht auch noch Schmerzensgeld geltend machen, dafür mußt du zum Arzt und das muß auf jeden Fall ein Rechtsanwalt machen, da nur dieser ein Schmerzensgeld geltend machen kann. Außerdem bekommt man noch eine Aufwandsentschädigung für alle "Unannehmlichkeiten" die ist aber nicht sehr hoch, damals als ich noch bei einem Kfz.-Sachverständigen gearbeitet habe waren es knapp 50 DM. Liegt schon etwas länger zurück, aber ich glaube nicht das die Gesetze so geändert sind das du das Recht an deinem Auto verlierst. Vielleicht ist es mittlerweile von den Versicherungen so eingebürgert, aber bestimmt noch kein geltendes Recht. Gruß Tarja 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 22.09.11 21:42. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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