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Re: Urteil im Kachelmann-Prozess: Freispruch
Obwohl ich Kachelmann erbärmlich finde und seinen Strafverteidiger schlicht zum Abgewöhnen... mein Eindruck ist tatsächlich, K. hat die Tat, so wie sie ihm vorgeworfen wurde, nicht begangen. Die Olle hat entweder einfach gelogen oder fantasiert.
Ganz schlechter Stil allerdings von der Strafkammer: Wenn die Berichte richtig sind, hat der Vorsitzende in seiner mündlichen Urteilsbegründung seine Energie vor allem darauf verwendet, die moralische Verwerflichkeit von Kachelmanns Weibergeschichten, den Nervfaktor von Verteidiger Schwenn und die böse böse Medienpräsenz zu beklagen. Ja sorry, das kann man als Staatsbürger zwar denken, aber das gehört nicht in eine Urteilsbegründung eines deutschen Gerichts. Interessant sind da nur die entscheidenden Minuten, entweder ist nach Überzeugung des Gerichts in diesem Zeitraum eine strafbare Handlung geschehen oder eben nicht. In diesem Fall: eben nicht. Alles andere dient, und da geb ich dem Kotzbrocken von Anwalt mal recht, nur dazu, den Kachelmann weiter zu beschädigen. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 01.06.11 00:14. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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