tiramisusi schrieb:
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> Deshalb unterscheidet der Gesetzgeber ja auch
> zwischen fahrlässiger Tötung, Totschlag, Mord
> und heimtückischen Mord mit den Zwischenstufen
> "im Affekt" usw ...
>
> Persönlich bezweifle ich, dass ein Täter, der
> über Jahre immer wieder kleine Jungs sexuell
> missbraucht und auch getötet hat, wie Du es
> nennst "rehabilitiert" werden kann ...
Das dieser Täter rehabilitiert werden kann bezweifle ich auch. hab mich ja auch nicht auf diesen Fall bezogen, sondern auf die Aussage das jeder, der einen anderen tötet, lebenslänglich bekommen soll und zwar ohne Abstufung zwischen Notwehr (wobei man unter Umständen straffrei töten kann), Fahrlässigkeit, Vorsatz, Totschlag, Mord usw.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 16.04.11 13:58.