extranase schrieb:
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> Bin jetzt zu faul um zu suchen, ob das stimmt oder
> nicht, aber wenn es stimmt können wir uns ja
> glücklich schätzen, dass nach dem Bündnisfall
> 2001 nochmals Wahlen statt gefunden haben ;-)
Bündnisfall ist nicht gleich Verteidigungsfall. Der Bündnisfall tritt nach Artikel 5 des NATO-Vertrages in Kraft, wenn ein Mitgliedsstaat angegriffen wird. Der Verteidigungsfall wird nach Artikel 115a des Grundgesetzes ausgerufen, wenn das Territorium der Bundesrepublik mit Waffengewalt angegriffen wird. Das war ja am 11.9.2001 nicht der Fall.