Ich will dich weder an- noch runtermachen, auch nicht -putzen.
Aber du hast geschrieben: „immerhin war seine jetzige Frau noch minderjährig, als man schon von Verlobung schrieb”. Und ich dachte nun in meiner Ahnungslosigkeit bei dieser so wichtigen Sache, dass sich nur verloben kann, wer zuvor geschieden wurde. Laut Wiki war das eben Ende 2007.
Verzeih' mir also bitte meine Unkenntnis über den bisherigen Lebensweg dieses Herrn - ich werde ihn auch weiterhin nicht verfolgen.