Drago schrieb:
>
> Die Ehe bringt einem Paar einige Vorteile, die bei
> einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht vom
> Gesetzgeber vorgesehen sind. Wer sich für die Ehe
> entscheidet, sieht zuerst nur die steuerlichen
> Vorteile, denn die Einkommen, der Eheleute, werden
> zusammen gerechnet und dann durch zwei geteilt.
> Das ist vor allem für Ehepaare von Vorteil, wenn
> einer weniger verdient, als der andere.
>
Der angebliche Steuervorteil wird gerne genannt, ist aber ein Märchen. Den einzigen Vorteil den man unterjährig haben kann, bekommt man, wenn man die Steuerklassen 3 und 5 wählt. Am Ende des Jahres wird aber abgerechnet, bei gemeinsamer Veranlagung werden die Einkommen zusammen gezählt, die Werbungskosten, usw. abgezogen und die Steuerzahllast ermittelt. Und die richtet sich immer nach dem Einkommen und nicht nach der Steuerklasse. Es kann also sein, wenn man die vermeintlich günstige Variante wählt und eien geringen Steuerbetrag pro Monat bezahlt, dass man im nächsten Jahr nach Abgabe der Erklärung eine deftige Nachzahlung leisten muß.
Ist mir schon passiert, es lohnt sich wirklich nur, wenn man gleichzeitig genügend hohe Kosten hat, die man steuerrechtlich mindernd geltend machen kann.