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Re: epostbrief
Und wo ist das Problem? Das ist ja gerade der Sinn der Sache, immerhin kann der "Untertan" so auch leicht nachweisen, dass sein Schreiben die Verwaltung erreicht hat.
Im übrigen, ein Schriftstück gilt als zugestellt sobald es im "Herrschaftsbereich" des Adressaten angekommen ist, sprich in seinem Briefkasten. (das gilt auch im Falle eines Urlaubs, was z. B. Fristen betrifft) Wie willst Du jetzt nachweisen, dass das NICHT der Fall ist... Ansonsten hat die Verwaltung genügend Mittel und Wege die Zustellung zu beweisen (z. B. Nachfolger der PZU), die bei wichtigen Dingen auch eingesetzt werden. Wenn de-Mail richtig funktioniert und eingesetzt wird, dann hat das eigentlich nur Vorteile, immerhin kann ich als Privatperson auch eine Kündigung schicken und dann kann nicht mehr behauptet werden, diese wäre nicht angekommen oder "im Hause verloren gegangen" oder ähnliches... (Ich kenne sowas aus eigener Erfahrung). Dann gibt es ja noch die Möglichkeit, eine Mail komplett zu verschlüsseln, was allerdings nur von de-Mail-Adresse zu de-Mail-Adresse funktioniert.
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