@Leo
@Brigitte
Ganz so einfach wie ihr hier schreibt liegen die Dinge nicht. Wie es weiter oben schon mal gesagt wurde, Gaby Köster war oder ist als bekannte Künstlerin das, was man in der Rechtsprechung eine Person des öffentlichen Lebens oder eine Person der Zeitgeschichte nennt.
Konsequenzen hat so etwas eben in der Berichterstattung über sie, nämlich in der Form, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an Informationen aus der Privatsphäre dieser Person haben kann.
Um nicht mißverstanden zu werden: Damit ist natürlich nicht das voyeuristische Herumschnüffeln in intimen Angelegenheiten gemeint, die dann reißerisch in Boulevardblättern ausgewalzt werden.
Aber wenn ein Künstler oder eine Künstlerin, die zeit ihrer Karriere in der Öffentlichkeit standen und mit dieser Öffentlichkeit auch viel Geld verdient haben und plötzlich von der Bildfläche verschwinden -im Fall von Gaby Köster natürlich mit einem besonders tragischen Hintergrund- dann kann man nicht so reagieren wie Frau Kösters Management.
Zwei Jahre lang so gut wie jede Information über Umstände oder Verlauf der Krankheit zu verweigern und jede Berichterstattung mit juristischem Maulkorb zu belegen.
Damit züchtet man die wildesten Gerüchte über Frau Kösters Gesundheitszustand selbst heran.
Eine kurze aber aussagekräftige Erklärung über das, was geschehen ist mit der Bitte um künftige zurückhaltende Berichterstattung, wäre eine auch den Fans gegenüber angemessene
Geste.
Und wenn nach einer solchen Erklärung, die das allgemeine Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit angemessen befriedigen sollte, weiterhin Schnüffeljournalismus betrieben wird, steht es dem Management frei, dagegen juristisch anzugehen.
Hier aber alle Leute, die die -eigentlich nicht vorhandene- Informationspolitik des Managements kritisieren, in die Nähe von sensationsgierigen Voyeuren oder Stalkern zu rücken, ist nicht in Ordnung.