Kein Testament --> gesetzliche Regelung: zu gleichen Teilen.
Bei Nichteinigung Verkauf der Schmuckstücke und Aufteilen des Geldes.
Nur weil Teile des Vermögens in Schmuck angelegt werden, sollen Söhne nichts bekommen? Was, wenn die Witwe Autosammlerin gewesen wäre, bekommt der Sohn die Autos? Nein nein.
LG Kira