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Re: Sind hier Dresdner anwesend?
Leo schrieb:
------------------------------------------------------- > Ich möchte doch sehr hoffen, dass man dort als > Nichtverwandter eine solche Auskunft nicht > bekommt. Da hoffst du leider falsch. Nachdenker Info gefunden im Internet Eine Einwohnermeldeamt Auskunft ist nicht kostenfrei Wer nur den Namen und den Wohnort eines alten Bekannten kennt und diesen sucht, der kann gegen eine Gebühr über das Einwohnermeldeamt Auskünfte einholen Die Behörde Einwohnermeldeamt ist in jeder kleineren Kommune oder Stadt stationiert und für jeden Bürger zugänglich. Dies hat dieser Behörde auch den alltäglichen Namen Bürgeramt eingebracht. Sinn und Zweck dieser Behörde ist es, die exakte Einwohnerstatistik des jeweiligen Gebietes zu erfassen und zu verwalten. Jeder, der in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist verpflichtet sich auf dem für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden und den Wohnsitz anzugeben. Versäumnisse werden mit Geldstrafen geahndet und zur Anzeige gebracht. Eine Abmeldung bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands ist dagegen nicht mehr nötig. Doch noch weitere Aufgaben und Tätigkeiten werden auf einer solchen Behörde erledigt. Zum Beispiel kann das Einwohnermeldeamt Auskunft über Aufenthalts- und Meldebescheinigungen geben, oder Untersuchungsberechtigungsscheine ausstellen. Da Deutschland das Land der allgemeinen Meldepflichten ist, kann man auch alles herausfinden, was für den normalen Bürger an Informationen zugänglich gemacht werden kann und gemacht werden darf. In Deutschland müssen so ziemlich alle Vorgänge gemeldet werden. Ob man einen Wohnortwechsel vollzieht, den Familienstand ändert, oder ein Gewerbe gründet – alles muss einer dafür zuständigen Behörde direkt gemeldet werden. Die meisten Fäden dieser allgemeinen Meldepflicht laufen auf den Einwohnermeldeämtern zusammen. Das Einwohnermeldeamt erteilt Auskünfte an andere Ämter, aber auch an Privatpersonen, solange es sich um öffentlich zugängliche Auskünfte handelt. So kann zum Beispiel die Suche nach einer aktuellen Anschrift im Melderegister des Einwohnermeldeamts ein Ende haben. Dazu benötigt man nur den Namen sowie weitere bekannte Daten, wie Geburtsdatum, letzte bekannte Anschrift, usw. Der Umfang der Auskunft vom Einwohnermeldeamt beschränkt sich allerdings auf eine Auskunft über den Vor- und Nachnamen der gesuchten Person, auf den Doktorgrad und die Anschrift. All diese Auskünfte kann man gegen eine Gebühr erhalten, die in der Regel um die 10 Euro beträgt. Weiterführende Einwohnermeldeamt Auskünfte können nur andere offizielle Behörden einholen, da sie den absoluten Privatbereich der Menschen betreffen. Hierbei kann es sich um Führungszeugnisse handeln, um amtliche Beglaubigungen, Totenscheine, Lohnsteuerkarten, Personalausweise, Aufenthaltsgenehmigungen, Melderegister oder Wehrerfassungen. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.12.09 17:03.
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