Nein, definitiv nicht. Niemand hat Einsicht auf den Registereintrag. Nichmal ich, als Angehörige. Der Auszug wird an das zuständige Amtsgericht gesendet und mein Mann alleine hat die Einsicht. Er darf auch nichts kopieren, nur handschriftlich abschreiben.
Zum Abschreiben hatte er jedoch nichts, da keine Einträge vorhanden sind.
Der Eintrag vom Bundesamt für J. und das pol. Führungszeugnis sind auch zwei paar Stiefel. Wobei man das "polizeiliche" getrost streichen kann. Sowas geht nur noch von der Gemeinde aus. Die Polizei an sich hat damit überhaupt nichts am Hut. Allerdings gibt es eine interne Akte zur Person von der Polizei. Und daher holen sich Firmen und Ämter die Infos, obwohl nicht offiziell erlaubt...