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"Galileo"-Gerichtsurteil: "Ohrfeige für ProSieben"
geschrieben von: TV Wunschliste, 04.02.09 12:32
Im juristischen Streit um einen Bericht im Magazin "Galileo" gibt es für ProSieben keine Aussicht auf Erfolg. Der Sender wurde nun vom Presse-Senat des Oberlandesgerichtes München (OLG) aufgefordert, seine Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz zurückzunehmen, da die Berufung "ohne Aussicht auf Erfolg" sei. Das Landgericht München hatte ProSieben im August 2008 zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von circa 5000 Euro verurteilt. Geklagt hatte ein Mann, der in einem "Galileo"-Beitrag in einer für ihn entwürdigenden Situation gezeigt worden war (wunschliste.de berichtete).

ProSieben hatte über die Arbeit einer Gerichtsvollzieherin berichtet, die zusammen mit einem Schlosser, zwei Polizisten und einem Kamerateam die Wohnung eines nur in Unterhose bekleideten, angeblichen Schuldners betreten hatte. Gesucht wurde per Haftbefehl ein Mann, der seine Handy-Rechnung nicht bezahlt hatte. Bei der angetroffenen Person handelte es sich aber um einen slowakischen Bekannten des Mieters, dem erlaubt wurde, die Wohnung für ein Mittagsschläfchen zu benutzen. Der Mann hatte zwar seine Einverständniserklärung für die Ausstrahlung des Beitrags gegeben, erklärte dem Gericht jedoch, er sei überrumpelt worden und der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig gewesen. Nach Ansicht des Gerichts habe das TV-Team eine Situation ausgenutzt, die den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfülle: "Während der Haftbefehl gegenüber dem Schuldner das Betreten der Wohnung durch die Gerichtsvollzieherin und die Polizeibeamten rechtfertigte, so gilt dies nicht für das Kamera-Team von Pro7", heißt es im Urteil.

ProSieben wollte dieses Urteil allerdings nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Dem Film-Team sei klar gewesen, dass der Mann nicht das Geringste über die geplante Sendung wusste, trotzdem habe man ihn nicht über die Aktion aufgeklärt, stellten nun die Richter des OLG fest: "Es ist daher zumindest als grob fahrlässig zu bewerten, dass die Beklagte das Verhalten des Klägers als eine wirksame Einwilligung in die Anfertigung von Filmaufnahmen und deren geplante Veröffentlichung auffasste". Der Sender hätte dafür sorgen müssen, "dass die Anforderungen an die journalistische Sorgfaltspflicht im konkreten Einzelfall eingehalten werden".

Ob ProSieben nun die Berufung zurück nehmen wird, ist noch offen. Der Anwalt des Klägers wertet den OLG-Beschluss als "Ohrfeige" für ProSieben und kündigte außerdem eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Gerichtsvollzieherin an.

04.02.2009 - Michael Brandes/wunschliste.de
Quelle: sueddeutsche.de; Bild: ProSieben


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