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NEIN!
Also auf jeden Fall in Frankreich ist zur Zeit das Gegenteil der Fall. Die Sateliitenabliter Canalsatellite und TPS informieren in ihren Informationsblättern die Mieter genau. Das klingt dann so. Wenn Sie Mieter sind und ein Programm empfangen wollen, was die vorhandene Anlage Ihnen nicht bietet, dann informieren sie den besitzer ihres Appartements (NICHT DAS MIETRSYDIKAT, das hat damit überhaupt nichts zu tun), dass sie zum Empfang des gewünschten Senders eine Parabolantenne anbringen wollen. Wenn sich der Eigentümer innerhalb von (na ja, weiss die Zeit nicht mehr, aber wird so 4 Wochen sein) nicht eldet, bringen Sie die Antenne an. Wenn er sich dagegen äussert, dann fragen Sie genau, was seine Beweggründe sind, es Ihnen verbieten zu wollen. Es sieht also eher so aus, als dass der Eigentümer Beweggründe geltend machen muss, die es verhindern, dass der Mieter eine Antenne anbringt, und nicht umgefreht. Bei canalplus.fr cann man den genauen text anfordern. Die geben einem sogar die Vorlage eines Briefes, den man an den Eigentümer schicken soll. Das Gelkage und Gegengeklage ist also zur Lasten desjenigen, der es verhindern will. Solange kanns du ruhig satellitenfernsehen......
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