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Werbeverbot für "Aktion Mensch" und "Ein Platz an der Sonne"
ARD und ZDF befürchten, die mit den Einnahmen ihrer Fernsehlotterien "Aktion Mensch" (ZDF) und "Ein Platz an der Sonne" (ARD) finanzierten Hilfsaktionen künftig einschränken zu müssen. Grund ist das Glücksspiel-Werbeverbot der Bundesländer - unter deren Aufsicht fallen neben Lotto und Toto, Sportwetten und Casinos auch die genannten Sendungen.
Die Spots zeigten vor allem strahlende Gesichter von Menschen, denen durch die finanzierten Hilfsprojekte das Leben erleichtert werden konnte sowie jubelnde Loskäufer, die ihre Preise in Empfang nahmen. Den Sendern wurde von der Lotterieaufsicht der Länder mitgeteilt, die Spots seien "zu emotional" und würden zu stark zum Glücksspiel verleiten. Für "Ein Platz an der Sonne" darf zur Zeit nur ein stark überarbeiteter Spot ausgestrahlt werden, während "Aktion Mensch" sogar einen vollständiges Werbeverbot auferlegt bekommen hat. "Aktion Mensch"-Geschäftsführer Dieter Gutschick befürchtet im Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung" erhebliche Rückgänge beim Los-Verkauf. Sein "Ein Platz an der Sonne"-Kollege Christian Kipper sieht das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt. Die beiden TV-Lotterien verkaufen dank TV-Werbung und Shows wie "Wetten, dass..?!" jährlich mehr als eine halbe Milliarde Lose. Mit den Erlösen werden vor allem Kinder und Jugendliche, alte Menschen und Behinderte unterstützt. Rund ein Drittel der Einnahmen werden als Gewinne an die Loskäufer ausgeschüttet. Gutschick hat die Ministerpräsidenten um Unterstützung gebeten und droht mit dem Gang vor das Gericht: Offiziell seien die beiden TV-Lotterien vom allgemeinen Werbeverbot befreit, auf Beamtenebene werde diese Weisung aber nicht umgesetzt. 14.07.2008 - Michael Brandes/wunschliste.de Quelle: sueddeutsche.de; [www.wunschliste.de]
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