mit dem unterschied zwischen vergewaltigung und sexuellem missbrauch bezog mich eigentlich ausschließlich auf die punkte, die du in deinem vorigen posting angeführt hast. wie z. b. in punkt eins, die gefühlte vergewaltigung usw.
sowas gibt es einfach nicht - es gibt klare vorlagen.
wo ein kläger ist ist ein richter und der muss sich eben an vorlagen halten.