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Re: The Thing auf Kabel 1!
Das ist nicht richtig, das das niemanden tangiert hat. Die Sender werden/wurden regelmäßig zu Geldbußen verurteilt. Es spricht sich heute nur dank des Internets sehr schnell herum, wenn Sendern gewisse "Verstöße" unterlaufen. RTL sendete 1994 z.B. 34 indizierte Filme in unerlaubter Weise. Seit Mitte 1994 gibt es die "Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen", die aber erst seit 2003 nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag anerkannt ist und damit über Ausnahmegenehmigungen entscheiden kann. Laut § 3 Abs. 3 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) kann zwischen 23 Uhr und 6 Uhr auf Antrag auch ein indizierter Film gezeigt werden, wenn "die mögliche sittliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen unter Berücksichtigung aller Umstände nicht als schwer angesehen werden kann". Wird die vorgelegte Fassung abgelehnt, so kann mit Schnitten erneut eingereicht werden. Weil übrigens oft auf die Ausstrahlungssitten anderer Länder (z.B. Frankreich, Spanien, Italien) verwiesen wird und das deutsche System als üble Bevormundung empfunden wird, mal die Alterseinstufungen von "Das Ding aus einer anderen Welt" (1982): Frankreich: ab 16 Italien: ab 18 Großbritannien: ab 18 Spanien: ab 13 Dänemark: ab 15 Österreich: ab 18 Und gezeigt darf der Film bei uns ja werden mit Ausnahmegenehmigung ab 23 Uhr und dem entsprechenden Altershinweis! Kabel 1 hat dennoch 3 Verstöße gegen das JuSchG zuwege gebracht - aus Unfähigkeit. Wenn man aber die Einhaltung der Gesetze fordert, wird man hier quasi als frustrierte Nörglerin bezeichnet. Tretet doch stattdessen und in logischer Konsequenz mal für eine entsprechende Gesetzesänderung ein. Mrs. Peel In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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