Ein Verfahren hätte es sowieso gegeben, wenn auch nicht wegen StGB §103 sondern §185/187, wobei Verleumdung sogar das gleiche Strafmaß wie §103 hat.
Ich frage mich aber, wie es rechtmäßig sein kann, ein Verfahren wegen eines anachronistischen Gesetzes zu erlauben, gleichzeitig aber die Abschaffung dessen bekannt zu geben. Zumindest wenn man das Verfahren lange genug hinzieht müsste §2 Absatz 3 greifen. Sie hätten einfach sagen sollen, dass "Majestätsbeleidigung" heute nicht mehr als Straftatsbestand angesehen werden kann, und die Justiz wie bei jedem Privatmann wegen Beleidigung oder Verleumdung Anklage erheben sollte.