Wenn du es rechtlich betrachten willst, so sind die Beleidigungstatbestände im StGB kein Ruhmesblatt. Ganz im Gegenteil. Sie gehören zu den schwammigsten Paragrafen überhaupt und kaum ein Richter bei Verstand verurteilt deswegen.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 09.04.16 01:28.