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Re: Fuller House ab jetzt bei Netflix
Spenser schrieb:
------------------------------------------------------- > Gerade die erste Folge gesehen....nein danke, da > behalte ich lieber das Original in Erinnerung. Die > Neuauflage hat ja nun garnichts mehr mit dfem > Original zu tun. Schade, dass man das in den Sand > gesetzt hat! Ich habe jetzt wirklich ein paar Tage überlegt wie ich darauf antworten soll, ohne wie jemand zu klingen der genervt ist weil du etwas nicht magst was er mag ... aber ich sag es jetzt einfach. Entweder hast du Fuller House gar nicht gesehen oder du erinnerst dich nicht anatzweise an Full House, anders ist dein Beitrag nicht zu erklären. Fuller House vorzuwerfen es habe nichts mehr mit dem Original zu tun ist absurd und objektiv eine falsche Aussage, es hat ALLES mit dem Original zu tun. Es sind dieselben Charaktere, gespielt von denselben Schauspielern in nahezu identisch nachgebauten Sets und sogar das Konzept wird mit vertauschten Geschlechtern wiederholt, anstatt nem Witwer mit drei Töchtern, der Hilfe von Schwager und bestem Freund bekommt gibt es jetzt ne Witwe mit drei Söhnen, die Hilfe von Schwester und bester Freundin bekommt. Der größte Unterschied ist das die beste Freundin ne Tochter mitbringt und ihr Ex ne relativ große Rolle spielt, während der beste Freund damals quasi Dauersingle war. Niemand muss die Neuauflage mögen, aber sollte schon vernünftige Kritik üben. Und ich bin auch der Meinung das man mehr als eine Folge sehen sollte, die erste ist mit Abstand die schlechteste. Irgendwie ist es auch seltsam das einerseits immer geschimpft wird, wenn Sender mal wieder ne Neue Serie nach drei Folgen absetzen und keine Geduld haben, andererseits Zuschauer selbst aber auch keine Geduld zu haben scheinen. Natürlich kann man von niemandem erwarten das er sich 50 Folgen ansieht bis es irgendwann klick macht und wenn je,and FullHouse schon nicht mochte, muss man es mit Fuller House gar nicjt erst versuchen. Wer Full House damals aber mochte, der kann sich wenigstens 3 oder 4 Folgen gönnen, bevor ein Urteil gefällt wird. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 01.03.16 09:57.
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