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"Das Supertalent": Rapper klagen sich aus Castingshow
Per einstweiliger Verfügung wurde RTL untersagt, den Auftritt einer Berliner Rap-Combo in der Castingshow "Das Supertalent" auszustrahlen. Die Musiker fühlten sich von Sender und Produktionsfirma nicht ernstgenommen. An der Castingshow teilgenommen hatten die Rapper 'Qult' offenbar im naiven Glauben, dass Dieter Bohlen und seine Erfüllungsgehilfen tatsächlich auf seriöse Weise Talente sichten und fördern. Nachdem der Irrtum erkannt wurde, stehen nun Vorwürfe im Raum bezüglich unzumutbarer Auftrittsbedingungen, die auf diese oder ähnliche Weise schon von früheren Kandidaten geäußert wurden. "Die Bühnenlautsprecher waren falsch eingestellt, die Tontechnik verwendete nicht die richtige Musik und als wir uns beschwerten, ernteten wir Schmähkritik von Dieter Bohlen und sollten die Klappe halten", erinnert sich Bandmitglied Jens Gläsker. Zuvor sei der Gruppe sogar der fest zugesagte Soundcheck verwehrt worden. "Ich habe während der Aufzeichnung beanstandet, dass der falsche Beat eingelegt wurde, außerdem konnten wir wegen im Pegel extrem eingestellter Bässe aus den Bühnenmonitoren unseren Gesang nicht präzise und synchron einsetzen", so Gläsker. Angemeldet hatte sich die Band beim "Supertalent" nicht selbst, sie war "von einem Fan empfohlen worden, den wir nicht enttäuschen wollten". Nach der Aufzeichnung sei die Band, die bereits 500 Liveauftritte hinter sich hat, zur Erkenntnis gelangt, dass eine Ausstrahlung nur negative Publicity erzeugen würde. "Bohlen zog dann auch noch den Vergleich zu Bushido, offenbar konnte er unsere Texte selbst über die Lautsprecheranlage auch nicht verstehen", so Gläsker weiter. Weil RTL nicht freiwillig auf die Ausstrahlung der Aufzeichnung verzichten wollte, erwirkten 'Qult' vor dem Landgericht Berlin durch ihren Rechtsanwalt Bernd Roloff eine einstweilige Verfügung. Roloff argumentiert wie folgt: "Meine Mandanten müssen laut Vertrag unentgeltlich auftreten, aber auch dann gibt es Nebenpflichten der Produktionsgesellschaft, die beachtet werden müssen. Eine Entstellung der künstlerischen Leistung durch unbrauchbare technische Voraussetzungen muss nicht hingenommen werden. Außerdem habe ich Bedenken gegen den Fäkal-Kommentar von Herrn Bohlen, wonach Qult aufgesetzte Rapper-Kacke servieren würde. Insbesondere unter diesen Auftrittsbedingungen wurde hier die Grenze zur Schmähkritik überschritten." RTL wird gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. 11.10.2013 - Michael Brandes/wunschliste.de Bild: RTL/Stefan Gregorowius [www.wunschliste.de]
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