wolle64 schrieb:
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> Ich will nur hoffen, dass die Täter wirklich
> gerecht bestraft werden. Bei Mördern kann es nur
> ein Urteil geben. Ob sie die Strafe dann wirklich
> absitzen, wird die Zeit zeigen. Aber es gibt hier
> ja schon fast ein Grundrecht auf max. 15 Jahre.
Wenn die schwere der Schuld ausgesprochen wird , ist eine haftentlassung nach 15 jahren nicht möglich . Sollte anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden -was bei Terroristen ja gut möglich ist , kann man mit mind. 25 Jahren Haft rechnen.
Ich wäre allerdings in besonders schweren Fällen für die Möglichkeit der Lebenslangen Haftstrafe im Wortsinne