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Wegen Jauch: Ex-WDR-Redakteur zieht vor Gericht
Handelt es sich bei der Verpflichtung von Günther Jauch um eine Verschwendung von Rundfunkgebühren seitens der ARD? Das zumindest glaubt ein früherer WDR-Redakteur, der seinem ehemaligen Sender durch eine einstweilige Anordnung untersagen wollte, einen Vertrag mit Jauchs Produktionsfirma über den geplanten neuen Polit-Talk am Sonntag zu unterzeichnen. Der Redakteur hatte in seiner Funktion als Rundfunkgebührenzahler argumentiert, der Vertrag führe zu erheblichen Mehrkosten und damit zu einer "Verschwendung von Rundfunkgebühren". Das zuständige Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 19. August wegen Unzulässigkeit abgelehnt. Hervorgehoben wurde, "dass es unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch des einzelnen Zuschauers gebe, im Gerichtswege auf die Mittelverwendung und Programmgestaltung Einfluss zu nehmen". Diese Prüfung obliege rechtlich den verantwortlichen Gremien der Rundfunkanstalten. Innerhalb von zwei Wochen kann noch gegen den Beschluss eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Der WDR-Rundfunkrat hatte bereits grünes Licht für eine Verpflichtung des Moderators im Abendprogramm der ARD gegeben (wunschliste.de berichtete). 23.08.2010 - Michael Brandes/wunschliste.de Quelle: Verwaltungsgericht Köln; Bild: RTL (Screenshot) [www.wunschliste.de] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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