Analogkunden des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland müssen demnächst auf jeweils ein Drittes Programm der öffentlich-rechtlichen Sender verzichten. Welches Programm abgeschaltet wird, ist abhängig vom Bundesland des Kunden.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen die Netzbetreiber die analoge Belegung der Kanäle S04 und S05 im Laufe des Jahres beenden. Diese Maßnahme steht in Zusammenhang mit der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung, die unter anderem den Flugsicherungsfunk regelt. Die Folge bei Kabel Deutschland sind Änderungen im analogen Programmangebot: In Abstimmung mit den ARD-Sendern wird in jedem Bundesland die analoge Verbreitung eines öffentlich-rechtlichen Dritten Programms eingestellt. Ob es nun den NDR, WDR, MDR, BR, HR oder RBB trifft, ist abhängig vom Wohnort des einzelnen Kunden. Zusätzlich werden auch private TV-Sender verlegt, in Kanalteilung ausgestrahlt oder auch ganz abgeschaltet. Rund um die Uhr ausgestrahlt wird dafür künftig - aufgrund gesetzlicher Vorgaben - das Programm des Kultursenders arte (derzeit noch nicht in Niedersachsen).
Die Kanalumbelegungen sollen bis zum 20. November abgeschlossen sein. Die Kabelkunden werden in der Regel etwa sieben Tage vor der Änderung über Laufschriften auf den betreffenden Kanälen sowie über die Website
[www.kabeldeutschland.de] informiert. Nicht betroffen von den Änderungen sind die Digitalkunden ("Kabel Digital Home").
28.07.2010 - Michael Brandes/wunschliste.de
Quelle: Kabel Deutschland; Bild: Kabel Deutschland
[www.wunschliste.de]