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ZAK beanstandet "journalistische Mängel" bei Sat.1
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in ihrer jüngsten Sitzung zwei Sendungen der Sat 1-Reihe "Schweinerei der Woche", die 2009 unter anderem im "Sat.1 Frühstücksfernsehen" ausgestrahlt wurden, wegen des Verstoßes gegen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages beanstandet. Die Beiträge verstoßen nach Auffassung der Medienhüter gegen die "gesetzliche Pflicht zur Überprüfung der Wahrheit, indem sie Sachverhalte verfälschen und durch unvollständige Berichterstattung ein verzerrendes Bild der Wirklichkeit ergeben". Zudem liegen nach Ansicht der Kommission Verstöße gegen das Gebot der Sachlichkeit und gegen journalistische Grundsätze vor. Abgelehnt wurde ein Einspruch von Sat.1 gegen vier Bußgeldbescheide, die im vergangenen November wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung in der Sendung "Quiz Night" zugestellt wurden. Die Kommission hatte unter anderem verbotenen Zeitdruck, irreführende Angaben zu den Einwahlchancen, Verstöße gegen Informationspflichten und irreführende Angaben zum Schwierigkeitsgrad eines Rätsels festgestellt. Wegen Überschreitung der zulässigen Werbezeiten hat die ZAK eine Beanstandung gegenüber dem DSF beschlossen. Der Sportkanal hat demnach an mehreren Tagen im November in der Zeit zwischen 5.00 und 6.00 Uhr morgens den zulässigen Anteil an Sendezeit für Werbespots und Teleshopping überschritten. Wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung erhalten die Verantwortlichen des Senders 9live wieder einmal Bußgeldbescheide. Unter anderem wegen des verbotenen Aufbaus von Zeitdruck und wegen Irreführung über Auswahlverfahren und Einwahlchance wurden Bußgelder von insgesamt 20.000 Euro verhängt. Beanstandet wurde bei 9Live auch die Ausstrahlung einer Sendung, die von einem Wettveranstalter gesponsert und dessen Logo und Schriftzug immer wieder eingeblendet wurde. Die ZAK sieht hier einen Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot und das Verbot der Programmbeeinflussung. Bereits im Vormonat wurden gegen 9live Bußgelder in Höhe von 115.000 Euro verhängt (wunschliste.de berichtete). 17.03.2010 - Michael Brandes/wunschliste.de Quelle: alm.de/ZAK [www.wunschliste.de]
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