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ProSieben im Fokus der Jugendschützer
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat ihren Bericht über jugendschutzrechtliche Verstöße im 2. Quartal 2009 vorgelegt. Ein Großteil der Rundfunk-Verstöße hat sexuelle Inhalte aufgewiesen. Darunter waren zwei sogenannte "unzulässige Angebote": Ein im DSF-Nachtprogramm ausgestrahlter Erotikclip "zeigte im frei empfangbaren Fernsehen frauenfeindliche und degradierende Darstellungen von Frauen, die offensichtlich auf männlichen Herrschafts- und Unterwerfungsphantasien basierten". Eine nächtliche Call-In-Show auf Super RTL "verharmloste oder leugnete eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung". Die Liste der Jugendschutz-Sünder führt in diesem Quartal jedoch mit Abstand ProSieben an. Hier geht es um "entwicklungsbeeinträchtigende Angebote", die nur ausgestrahlt werden dürfen, wenn die Sender die TV-Sendezeitgrenze beachten. So dürfen beispielsweise Filme mit der FSK-Freigabe ab 16 Jahren erst nach 22.00 Uhr gesendet werden. Beanstandet wurden hier ein Beitrag über Tabledance im Magazin "Männer TV" (DSF, Tagesprogramm), die Ausstrahlung des Spielfilms "Eine wie keiner", der durch "derb-zotige und sexualbetonte Sprache geprägt ist", im Hauptabendprogramm von ProSieben, ein Beitrag zum Thema Pädophilie im ProSieben-Magazin "Sam", der eine pornografische Szene enthielt, sowie eine Folge von "U 20 - Deutschland Deine Teenies" (wieder: Pro Sieben), die "die Schönheitsoperation eines 16-jährigen Mädchens zum Thema hatte, Risiken und Nebenwirkungen aber nicht thematisierte". Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (TV-Sendezeitgrenze 20.00 Uhr) stellte die KJM bei einer Folge von "Deine Chance! 3 Bewerber 1 Job" (Pro Sieben) zum Thema Tabledance fest, außerdem bei einer Folge von "talk talk talk fun" im Pro Sieben-Vorabendprogramm, in der "Themen wie Sex, Geschlechtsverkehr und Fremdgehen in einer Weise behandelt werden, die Kinder überfordert". Ein weiterer Verstoß betraf einen auf RTL II ausgestrahlte Werbespot für einen "Schnuffel-Klingelton", der einen direkten Laufappell an Kinder enthielt. Wegen des aufwendigen Prüfverfahrens und der Möglichkeit der beanstandeten Sender, den Rechtsweg zu beschreiten, kommt es vor, dass sich Verstöße zum Teil auf bereits vor längerer Zeit ausgestrahlte Sendungen beziehen. In allen Fällen hat die KJM - je nach Art und Schwere des Verstoßes - Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder beschlossen. Die entsprechenden Verfahren werden von den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durchgeführt. 10.07.2009 - Michael Brandes/wunschliste.de Quelle: KJM [www.wunschliste.de] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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