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"Erwachsen auf Probe": KJM legt Prüfungsergebnis vor
geschrieben von: TV Wunschliste, 18.06.09 13:53
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich in ihrer gestrigen Sitzung wie angekündigt mit den ersten beiden Folgen der RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" befasst. Das Ergebnis: Die Ausstrahlung der RTL-Doku-Soap ist "rechtlich zulässig, aber ethisch und pädagogisch unverantwortlich".

Dabei wurde deutliche Kritik an der Anlage und den Produktionsbedingungen des Formats geübt: "Säuglinge werden nach Auffassung des Gremiums für dramaturgische Effekte eingesetzt und die jugendlichen Teilnehmer mit Berufung auf ein oberflächliches und vermeintlich pädagogisches Ziel einem Realitätsschock ausgesetzt. Sie werden von Erziehern und so genannten Experten beobachtet und kontrolliert, erhalten jedoch keine echte und umfassende Hilfe, beispielsweise von Vertrauenspersonen aus ihrem familiären Umfeld. Nach Einschätzung der KJM ist 'Erwachsen auf Probe' weder pädagogisch wertvoll noch pädagogisch begründet."

In ihrer rechtlichen Bewertung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass eine Menschenwürdeverletzung nicht gegeben sei und angesichts der Sendezeit nach 20.00 Uhr eine Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren nicht vorliegt. Dabei weist die KJM darauf hin, dass sie lediglich die Wirkung einer Sendung überprüfen könne. Es sei dagegen Aufgabe der nach dem Jugendschutzgesetz zuständigen Stellen, zu beurteilen, ob das Wohl der an der TV-Produktion mitwirkenden Kinder und Jugendlichen verletzt wurde.

"Eine kritische Diskussion darüber, ob das physische und psychische Wohl der Babys und Kinder während der Produktion gewahrt war, begrüße ich sehr. Wenn Kinder und Jugendliche in Reality-Shows mitwirken, sind besondere Sensibilität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gefragt", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Ein Freibrief sei die Entscheidung zur ersten Doppelfolge für RTL allerdings nicht. Auch die weiteren Folgen der Reihe werden geprüft.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte zuvor keine rechtlichen Einwände gegen eine Ausstrahlung der Sendung, aber vor allem die Landesmedienanstalten für zuständig erklärt (wunschliste.de berichtete). Für jene übernimmt die KJM, die aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten besteht, die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien bezüglich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.

18.06.2009 - Michael Brandes/wunschliste.de
Quelle: alm.de/KJM


[www.wunschliste.de]

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