Die Begründung ist dadurch zustande gekommen, dass das Jugendamt nicht mehr einschreiten kann.
Denn darum ging es ja:
"Ein familienpolitischer Verein und eines seiner Mitglieder hatten versucht, per Gericht das Jugendamt der Stadt Köln zu verpflichten, die Ausstrahlung zu untersagen."
P.S.:
Hier ist nochmal der Ausschnitt aus dwdl.de, der es besser erklärt (den ich ja schon verlinkt hatte, der aber gelöscht wurde *grrrr* :-))
"Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass das Jugendamt der Stadt Köln unter keinem Gesichtspunkt dazu berufen sei, die Ausstrahlung der Reihe zu untersagen, weswegen es auch nicht dazu verpflichtet werden könne. Allein die Landesmedienanstalten sind für die Aufsicht über die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Wahrung der Menschenwürde im privaten Rundfunk zuständig. Zudem würden die Rechte der Antragsteller durch die Sendung nicht verletzt, teilt das Gericht weiter mit. Bei dem in dem Antrag formulierten Recht auf Menschenwürde handelt es sich um ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat und nicht um ein vom Staat für den Bürger durchzusetzendes Recht gegenüber Dritten."
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.06.09 20:50.