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Tele 5 und Sat.1 verstoßen gegen Werbezeitregelungen
Mehr Werbung als erlaubt: Tele 5 und Sat.1 haben gegen Werbezeitregelungen für private Fernsehsender verstoßen. Bei Sat.1 stellte die Medienaufsicht zusätzlich eine Verletzung des Trennungsgebots von Programm und Werbung fest. Gemäß den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages sind Privatsendern zwölf Minuten Werbung pro Sendestunde erlaubt. Laut einer Mitteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wurden bei Tele 5 Überschreitungen in insgesamt 18 Fällen festgestellt, bei Sat.1 in einem Fall. Die Verstöße wurden von der ZAK beanstandet. Grundlage war eine Analyse zu der Frage, wie Privatsender mit den Werbezeitenregeln umgehen. Dazu hatten die Medienanstalten im Frühjahr Programme von 14 Sendern ausgewertet. "Zuschauer müssen sich darauf verlassen können, dass der Werbeanteil pro Sendestunde eingehalten wird. Mehr als zwanzig Prozent sind gesetzlich nicht zulässig", so der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier. Bei Sat.1 wurde zudem noch eine fehlende Trennung von Programm und Werbung beanstandet. In diesem Fall wurde mit einem werblichen CD-Tipp und einer werblichen Videopremiere für die neue CD von Alanis Morissette geworben, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen. 11.06.2013 - Michael Brandes/wunschliste.de Bild: Tele 5 [www.wunschliste.de]
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