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Medienaufsicht beanstandet Splitscreen-Werbespots
geschrieben von: TV Wunschliste, 28.06.11 17:28
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat sogenannte "Movie-Splits" im Programm von RTL und Sat.1 beanstandet. Unter "Movie-Splits" versteht man Werbeeinblendungen an einer beliebigen Stelle des Bildschirms, auf die die Kamera dann zoomt, bis die Werbung den gesamten Bildschirm ausfüllt. Als eine Form von Split-Screen-Werbung ist diese Variante zwar grundsätzlich zulässig, jedoch wurde nach Ansicht der Medienaufsicht das Gebot der Trennung von Werbung und Programm nicht eingehalten.

Von der Beanstandung betroffen sind jeweils eine Folge der RTL-Soaps "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" und "Alles was zählt" vom November 2010. In beiden Fällen wurden Plakatflächen, die zur fiktiven Szenerie gehören, unabhängig vom restlichen Bild mit Werbung bedeckt. Die Werbung wurde auf diese Weise optisch nahtlos in die Gesamtkulisse eingefügt und wirkte wie ein Teil der Spielhandlung. Anschließend wurde auf die Plakatflächen gezoomt, und danach erschien der bekannte Split-Screen, der in diesem Fall auf einem Teil des Bildschirms Werbung für dasselbe Produkt wie auf der virtuellen Werbetafel in der Spielhandlung zeigte, und auf dem anderen die letzte Szene der Serienfolge. Die erfolgte Einblendung des Schriftszugs "Werbung" während der Spielhandlung sei nicht hinreichend deutlich erfolgt.

Eine im Dezember 2010 ausgestrahlte Folge der Sat.1-Serie "Anna und die Liebe" wurde aus ähnlichen Gründen beanstandet. Hier wurde eine entsprechende Split-Screen-Werbung auf einem Fernsehgerät in der Serienkulisse eingeblendet. Erst nach dem anschließend erfolgten Zoom wurde der Werbehinweis für die Zuschauer erkennbar.

28.06.2011 - Michael Brandes/wunschliste.de
Bild: Ralf Schönfeldt


[www.wunschliste.de]

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TV Wunschliste 28.06.11 17:28 768 
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SAS Prinz Malko 28.06.11 18:14 475 


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