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Jugendschützer beanstanden "Big Brother"-Duschszene
Musikalisch untermalte Duschszenen mit überwiegend weiblichen "Big Brother"-Kandidatinnen sind bei RTL II eine feste Tradition. Kaum eine Tageszusammenfassung der Doku-Soap kommt ohne in Zeitlupe präsentierte Bilder von nackten Hausbewohnern aus. Fast möchte man meinen, der Sender hält sein eigenes Publikum für so voyeuristisch, dass der Verzicht auf die tägliche Duscheinheit einen rapiden Quotenabsturz nach sich ziehen würde. Den Programmverantwortlichen scheint das stetig wiederkehrende Szenario mittlerweile selbst etwas peinlich zu sein. Daher versuchen sich die Redakteure an einer ironischen Brechung, in dem sie als Soundtrack zu den Duschclips Meisterwerke der klassischen Musik auswählen und dazu die Zuschauer per Laufband mit biographischen Infos zu den Komponisten versorgen. Derartige Feinheiten lassen jedoch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) unbeeindruckt. Laut ihrem Bericht zum 1. Quartal 2010 verstößt eine geprüfte "Big Brother"-Folge gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Die Tageszusammenfassung "zeigte zwei Frauen in einer Duschszene, wobei der Schnitt ausschließlich auf deren Brüste abstellte. Dadurch wurden die Frauen als bloße Objekte dargestellt, was vor allem in Bezug auf jüngere Zuschauer zu problematisieren ist". Wegen einer möglichen 'Entwicklungsbeeinträchtigung' für Zuschauer unter 12 Jahren hätte die Szene nach Ansicht der Jugendschützer erst nach 20 Uhr gesendet werden dürfen. Als Wiederholungstäter gilt die RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar", die "bereits mehrfach durch entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte aufgefallen" sei. Großes Medieninteresse verursachte die erste Casting-Folge der gerade zu Ende gegangenen 7. Staffel. Bei einem Kandidaten mit einem Fleck auf der Hose wurde der Eindruck erweckt, der Betroffene könne seine Körperfunktionen nicht unter Kontrolle halten (wunschliste.de berichtete). Hier bezieht die KJM noch einmal klar Stellung: "Das wurde ausführlich thematisiert und mittels verschiedenen Inszenierungstechniken lächerlich gemacht. So wurden nicht nur beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten als normale Umgangsformen präsentiert, sondern vielmehr Verhaltensmodelle vorgeführt, die Häme und Herabwürdigung anderer als völlig legitim darstellen". Da die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) die Folge vorab anders bewertet und fürs Tagesprogramm freigegeben hatte, kann die KJM in diesem Fall keine Maßnahmen ergreifen. Inzwischen wurde mit den Verantwortlichen der FSF ein Gespräch über die Anwendung von Jugenschutz-Kriterien geführt. 21.04.2010 - Michael Brandes/wunschliste.de Quelle: alm.de / KJM; Bild: RTL II [www.wunschliste.de] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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