|
Neun-Live gewinnt Prozess gegen Zuschauerin
aus: bbv-net.de München (rpo). Neun Live hat gegen eine unzufriedene Zuschauerin vor Gericht gewonnen. Die Frau fühlte sich bei einem der Telefon-Gewinnspiele des Senders getäuscht und betrogen und klagte. Das Amtsgericht und das Landgericht München wiesen die Klage jedoch ab, teilten die Justizbehörden am Montag mit. Die Verbraucherzentrale kritisierte die Entscheidung. Die Klägerin wollte im vergangenen Jahr bei dem Münchner Fernsehsender 1500 Euro gewinnen. In dem Spiel sollte die Zahl der Dreiecke auf einem eingeblendeten Bild genannt werden. Nachdem die Frau ein paar Minuten gewartet hatte und in dieser Zeit kein Teilnehmer ins Studio durchkam, rief sie an, landete aber nicht beim Moderator, sondern in einer Warteschleife. Dort wurde sie von einer elektronischen Stimme auf ein nächstes Mal vertröstet. Vor Gericht forderte die Frau eine Unterlassungsverpflichtung von 9Live. Der Sender dürfe nicht so tun, als ob es keine Anrufe gebe und dadurch andere Zuschauer zum Anrufen verleiten. Dieses bisherige Verhalten habe System, da der Sender an den Telefongebühren kräftig mitverdiene. Zudem handle es sich um eine Lotterie, da die Anrufer nach einem Zufallssystem aus der Warteschleife weitergeleitet werden. Amtsgericht und in der Berufungsverhandlung auch das Landgericht befanden jedoch, es gebe keine rechtliche Grundlage für eine Unterlassungsentscheidung. Da die Klägerin das System des Senders richtig erkannt habe, bestehe bei ihr keine Wiederholungsgefahr. Um andere Zuschauer zu schützen, sei das Recht auf eine Popularklage notwendig. Diese hätten jedoch nur gewisse Personengruppen, wie Verbraucherverbände oder Konkurrenten von 9Live. Das Urteil ist rechtskräftig. Verbraucherzentrale übt Kritik Die Sprecherin der Verbraucherzentrale Bayern, Petra von Rhein-Szeppat, kritisierte die Entscheidung der Gerichte. Der Sachverhalt sei "nicht tief" geprüft worden. "Sie haben die Unterlassungsklage ja nur deswegen zurückgewiesen, da keine Wiederholungsgefahr mehr besteht, da die Klägerin das System durchschaut hatte", sagte Rhein-Szeppat. Es wurde jedoch nicht festgestellt, dass das Verhalten von 9Live korrekt sei. Gegen 9Live laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugsverdacht, betonte Rhein-Szeppat. Das Verfahren werde von der Kriminaldirektion München 2 unter dem AZ 384 Js 48366/02 bearbeitet. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|