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Biolek muss 74.000 Euro Schadensersatz zahlen
Man soll den Karren kennen, vor den man sich spannen lässt. Ganz besonders gilt das sicherlich für Werbeengagements. Während bei vielen großen Firmen und bekannten Marken klar ist, wofür sie stehen und welches Image sie haben, gibt es auch Organisationen, bei denen das vielleicht auf den ersten Blick nicht ganz deutlich ist. Alfred Biolek sollte 2006 in einem TV-Spot für das Qualitätskennzeichen der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) als Werbebotschafter auftreten. Durch seine Kochsendung "Alfredissimo" wäre das sicherlich eine naheliegende Verbindung gewesen. Allerdings meldete Biolek unmittelbar nach Ende der Dreharbeiten Bedenken an und kündigte den Vertrag mit der Produktionsfirma. Das kommt den ehemaligen Fernsehmacher jetzt allerdings teuer zu stehen, auch wenn von den geforderten 131.000 Euro Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages schließlich nur 74.000 Euro zahlen muss. Das Gericht befand, dass die ursprüngliche Forderung der Firma Kosten beinhaltete, die enstanden seien, bevor der Vertrag mit Biolek zustande gekommen war. Das dürfe nicht eingefordert werden. Den Restbetrag müsse Biolek jedoch zahlen, da er nicht ausreichend begründen konnte, warum er den Vertrag gekündigt hat. Er hatte sogar eine Gegenklage angestrengt und von der Firma 150.000 Euro wegen arglistiger Täuschung durch die Produktionsfirma verlangt. Biolek war der Ansicht, dass man ihm angebliche Mängel des CMA-Zeichens verschwiegen habe. Diese Klage wurde vom Gericht jedoch zurückgewiesen. In der Vergangenheit war die CMA massiv in die Kritik geraten, weil die für die Werbung zwangsweise zahlenden Agrarbetriebe mit den teuren Kampagnen und deren Ergebnissen immer wieder überaus unzufrieden waren. 18.03.2008 - Mario Müller/wunschliste.de Quellen: Zeit Online/dpa, Spiegel Online; Bild: WDR [www.wunschliste.de]
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