arte kann nicht sanktioniert werden.
Jugendmedienstaatsvertrag JMStV
VI. Abschnitt Ahndung von Verstößen der Anbieter
mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
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www.gesetze-bayern.de]
Die deutschen ÖR stehen schließlich über allem, letztlich sogar dem Grundgesetz, wie das BVerfG 2018 "bewiesen" hat.
Zudem hat arte seinen Sitz in Straßburg, also in Frankreich.
Ähnliches wird schon noch hin und wieder passieren, sie senden ja auch munter tagsüber Filme, die schon mal ab 18 sind.