um jetzt aber noch mal auf die aktuelle Empfehlung "Simpel" zurückzukommen, mit leichter Spoilergefahr:
Der Vater hatte die Einweisung in die Betreuungseinrichtung als Vormund unterschrieben. Trotzdem wusste er aber nichts von der Flucht der beiden. Die Polizei hätte ihn doch sicher als ersten informiert und auch bei ihm nach den beiden gesucht, nehme ich an?