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Re: Frage zur Rechten am älteren Zeichentrickserien
Im Grunde muss der Kläger beweisen können, dass er die Rechte an der Synchronisation hat.
Wenn es keine Nachweise vom Publisher gibt dass er alle Rechte an Bild und Ton hat, könnte als Kläger der Ersteller des Synchrondrehbuchs oder ein Sprecher auftreten. Natürlich müssten auch diese erfolgreich beweisen, dass sie die Rechte haben. An dem Produkt nicht beteiligte Personen oder Firmen können eigentlich nicht klagen. Ausgenommen sie hätten durch die Produkte körperliche oder schwere seelische Schäden erlitten. Sollte man glauben dass das DVD-Label die Rechte nicht ordnungsgemäß hält, kann man als Privatperson höchstens eine Anzeige bei der Polizei machen. Die Staatsanwaltschaft kann in den Büros oder Produktionsstandorten Durchsuchungen veranlassen. Vorgefundene Unterlagen können dann die Schuld oder Unschuld des Unternehmens erweisen. Auch eine Anfrage beim original Lizenzgeber kann Klarheit schaffen. Sollte es dann doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, könnte die anzeigende Person als Zeuge geladen werden. Doch als Kläger würde die Staatsanwaltschaft auftreten.
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