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Es geht um den Körper der Frau, nicht um den Embryo.
1.) Zunächst muss festgestellt werden, dass es hier selbstverständlich um die "normale" Form von Abtreibung geht (also nicht wegen Missbildung / Behinderung des Kindes oder Gefährung des Lebens der Mutter). 2.) Außer bei Vergewaltigung, d.h., wenn beide Sexualpartner einvernehmlich Sex hatten, sind natürlich beide für die Zeugung verantwortlich. 3.) Man muss sich einmal vor Augen führen, warum eine Abreibung rechtlich überhaupt durchgeführt werden kann. Da gibt es in den unterschiedlichen Ländern die unterschiedlichsten Auffassungen. Wie wird in den Ländern, in denen Abtreibung ein Recht ist oder -- wie bei uns, zwar rechtswidrig, aber straffrei -- denn überhaupt BEGRÜNDET? Darauf kommt es nämlich an. Auch dort, wo die Frau das R e c h t auf Abtreibung hat, wird dies -- soweit ich weiß -- nicht (oder selten? wer weiß mehr?) damit begründet, ein Kind etwa zu wollen oder nicht, sondern damit, dass es IN DER FRAU heranwächst. Der Gesetzgeber sieht sich nicht in der Lage, über den Körper der Frau bestimmen zu können, indem er also entweder die "normale" (s.o.) Abtreibung für legal oder -- wie in Deutschland -- für straffrei erklärt. So hieß es doch bei den 68ern "Mein Bauch gehört mir". Da das Kind nicht im Körper des Mannes heranwächst, kann er nicht nach einem solchen Recht verlangen. Für das Kind ist er -- wie die Frau -- mit Ausnahme von Vergewaltigung verantwortlich. Grundsatzdiskussionen sind hier ja nicht erlaubt, sonst würde ich gerne meine Meinung kundtun. Der Kelte In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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