Heute hat das Bundesverwaltungsgericht über die Diesel-Fahrverbote sein Urteil gesprochen. Es hält dieses in Städten für grundsätzlich zulässig. Eine bundesweite Regelung sei dafür nicht nötig.
Es gab schon einmal wegen der Ölkrise im Jahr 1973 Fahrverbote. Damals klappte es mit der Umsetzung, wenn auch die vielen Autofahrer damit sich rumärgerten. Eine Aufzeichnung aus der ZDF Hitparade Nr. 52 vom 17.11.1973 zeigt das Video mit dem Interview zwischen Bernd Clüver und Dieter Thomas Heck. Der Schlagerstar wollte damals für sich eine Sonderregelung. Er war ja schließlich Schlagerstar und hat beruflich somit, so sah es jedenfalls er selbst, ein Vorrecht auf das Fahren mit dem Auto zum Arbeitsort. Gemeint ist, dass er von einem Auftrittsort zum nächsten Auftrittsort fahren muss, um seinen engen Terminkalender einzuhalten.