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Re: Google für Minderjärige verboten?!
Homepage-Eigner können ja auch u. U. haftbar sein, wenn Links zu "verbotenen" Seiten führen, dieses gilt lt. einem Urteil vom Landgericht Hamburg (???). Kontrollieren, ob sich der Inhalt der verlinkten homepage ändert und damit gelöscht werden muss, kann in der Praxis nicht kontrolliert werden. Google will sich bestimmt nur schützen und im Zweifel auf die AGBs berufen. Mit google kann ja bekanntlich fast alles gefunden werden. Und evtl. kann google wegen der Trefferliste haften.
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