|
Re: Garantie bei Internetkauf
Man muß nicht unbedigt den Kaufbeleg vorlegen. Ein Kontoauszug der Überweisung, oder ein Zeuge reichen auch aus. Wurde gerade heute wieder im ARD-Ratgeber Recht darauf hingewiesen. Wiederholungen: Mittwoch, 20. Dezember 2006 5.00-5.30 ARD ARD-Ratgeber: Recht Freitag, 22. Dezember 2006 12.30-13.00 BR ARD-Ratgeber: Recht
In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|