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Re: TV Sounds und die GEMA! - HILFE!
Das kommt immer darauf an. Meistens bleiben die Verlagsrechte beim Künstler, die darf er gar nicht weggeben. Dafür kriegt er die GEMA-Gebühren. Dann kommt es darauf an, was für einen Deal die TV-Produktion mit den Künstlern hat. Wenn sie aus Kostengründen nur bestimmte Nutzungsarten, z.B. die ausschließliche Verwendung im Zusammenhang mit der TV-Sendung, erworben hat, darf die Produktion andere Arten der Auswertung nicht wahrnehmen. Gruß, Sascha
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